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   BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96   

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BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96 (https://dejure.org/1996,8936)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1996 - 5 PKH 32.96 (https://dejure.org/1996,8936)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1996 - 5 PKH 32.96 (https://dejure.org/1996,8936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes - Nichtzulassung einer Revision mangels Verfahrensfehler - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91

    Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96
    Soweit der Kläger dem Berufungsgericht vorhält, es hätte aufklären müssen, ob er entsprechende Pflegeleistungen erbracht und ob er ein entsprechendes Pflegegeld bereits erhalten habe, geht er zu Unrecht davon aus, daß das Urteil des Senats vom 5. Mai 1994 - BVerwG 5 C 43.91 - (BVerwGE 96, 18 [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91]) die Vererblichkeit des Anspruchs auf Pflegegeld bejaht habe.

    Das schließt eine Vererblichkeit aus (vgl. BVerwGE 96, 18 [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91]).

    Soweit das Berufungsgericht die Anwendung des § 56 SGB I ablehnt, setzt es sich weder mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1994 (a.a.O.) noch mit der vom 5. Mai 1994 (a.a.O.) in Widerspruch.

    In der Entscheidung vom 5. Mai 1994 (BVerwGE 96, 18 [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91]) wird dagegen ausdrücklich dargelegt, daß § 56 SGB I nicht passe auf vererbliche Sozialhilfeansprüche, deren Zweck darin bestehe, an denjenigen, der dem verstorbenen Berechtigten in einer Notlage geholfen hat, weitergereicht zu werden.

    Denn in dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht Säumnis dann angenommen, wenn der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (BVerwGE 96, 18 [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91] LS 1).

    Denn durch BVerwGE 96, 18 [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91] ist bereits geklärt, daß die zur Vererblichkeit führende Dritthilfe auch durch den Rechtsnachfolger selbst geleistet werden kann.

    Gegenstand dieses Rechtsstreits waren nämlich auch Taxikosten der als Rechtsnachfolgerin klagenden Tochter der Erblasserin (vgl. BVerwGE 96, 18 [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91]).

    Ebenfalls durch BVerwGE 96, 18 (22) [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91] geklärt ist, daß Art. 19 Abs. 4 GG nicht die Vererblichkeit höchstpersönlicher Rechte um der Effektivität des Rechtsschutzes willen garantiert.

    Denn diese Frage ist bereits in BVerwGE 96, 18 (22 f.) [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91] entschieden.

  • BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 41.92

    Versorgungsrecht - Kriegsopferfürsorge - Vererblichkeit von Ansprüchen -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96
    Zwar hat der Senat in dem vom Kläger zitierten Urteil vom 29. September 1994 - BVerwG 5 C 41.92 - (Buchholz 436.7 § 27 a BVG Nr. 16 = NVwZ-RR 1995, 676/677) unter Hinweis auf BVerwGE 36, 252 auch einen auf das Recht der Kriegsopferfürsorge gestützten Anspruchsübergang diskutiert, bei dem der noch beim Beschädigten entstandene Anspruch auf den Bedarf eines Angehörigen nicht mit dem Tode des Beschädigten erlischt, sondern auf eben jenen Angehörigen übergeht, wenn diesem im Bedarfsfall nach dem Tode des Beschädigten ein eigener Anspruch als Hinterbliebener zugestanden hätte.

    Soweit das Berufungsgericht die Anwendung des § 56 SGB I ablehnt, setzt es sich weder mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1994 (a.a.O.) noch mit der vom 5. Mai 1994 (a.a.O.) in Widerspruch.

    Gesagt ist dort (NVwZ-RR 1995, 676 [BVerwG 29.09.1994 - 5 C 41/92]) lediglich, daß § 56 SGB I bereits deshalb ausscheide, weil im zu entscheidenden Fall nur eine einmalige Beihilfe beansprucht werde.

  • BVerwG, 28.06.1995 - 5 C 15.93

    Wertfestsetzung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96
    Zwar kommt diesen auch eine Schadensausgleichsfunktion zu (vgl. § 25 Abs. 2 BVG und BVerwGE 52, 201 [BVerwG 31.03.1977 - V C 42/75]; 99, 45 [BVerwG 27.06.1995 - 9 C 7/95]); sie sind aber keine rentengleichen wirtschaftlichen Dauerleistungen mit Versorgungscharakter.

    Vielmehr sind sie - auch als "laufende" Leistungen - besondere Hilfen im Einzelfall (§ 25 Abs. 1 BVG, § 24 Abs. 1 Nr. 2 SGB I), die grundsätzlich (Ausnahmen: § 25 c Abs. 3 BVG und hierzu BVerwGE 99, 45) nur dann und nur soweit gewährt werden, als die Berechtigten nicht in der Lage sind, den nach den §§ 25 b ff. BVG anzuerkennenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach diesem Gesetz und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken (§ 25 a Abs. 1 BVG und Beschluß des Senats vom 7. April 1988 - BVerwG 5 B 141.87 - ), wobei auch sie auf die Deckung eines gegenwärtigen Bedarfs zielen (vgl. BVerwGE 26, 217 [BVerwG 22.02.1967 - V C 131/66]; 27, 119 [BVerwG 24.05.1967 - V C 157/66]; 36, 260 [BVerwG 11.11.1970 - V C 32/70]; Urteil des Senats vom 2. November 1993 - BVerwG 5 C 25.91 - ).

  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96
    Nicht von ungefähr hat der Kläger deshalb auch in Hamburg für die hier streitgegenständliche Zeit Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz beantragt und teilweise auch erhalten (vgl. Urteil des Senats vom 31. August 1995 - BVerwG 5 C 11.94 - <BVerwGE 99, 158>).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96
    Dabei ist zweierlei zu beachten; zum einen ist die vom Kläger seiner Mutter geleistete Pflege keine Hilfeleistung in bezug auf pauschaliertes Pflegegeld, zum anderen stellt Pflegegeld kein Entgelt für die Pflegeperson (für deren Pflegeleistungen) dar (vgl. BVerwGE 92, 220 [BVerwG 25.03.1993 - 5 C 45/91]).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96
    Ist aber das Berufungsurteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, kann auf eine Beschwerde die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder Begründung ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - sowie vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - ).
  • BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93

    Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96
    Ist aber das Berufungsurteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, kann auf eine Beschwerde die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder Begründung ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - sowie vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - ).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für den Umfang der Verpflichtung zur Sachaufklärung die materiellrechtliche Auffassung des Tatsachengerichts maßgebend (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ).
  • BVerwG, 03.08.1992 - 8 C 72.90

    Fehlerhafte Ermittlung des Klageziels - Unzulässiges Teilurteil - Auslegung des

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96
    Da der Kläger im Berufungsverfahren keinen entsprechenden Beweisantrag (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO) gestellt hat, käme ein Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO nur dann in Betracht, wenn sich dem Berufungsgericht eine Sachaufklärung in der von dem Kläger aufgezeigten Richtung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ; Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - <NVwZ 1993, 62 [BVerwG 03.08.1992 - 8 C 72/90]/63>).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96
    Da der Kläger im Berufungsverfahren keinen entsprechenden Beweisantrag (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO) gestellt hat, käme ein Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO nur dann in Betracht, wenn sich dem Berufungsgericht eine Sachaufklärung in der von dem Kläger aufgezeigten Richtung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ; Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - <NVwZ 1993, 62 [BVerwG 03.08.1992 - 8 C 72/90]/63>).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 7.95

    Generalbeteiligungserklärung - Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten -

  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 32.70

    Zur Versorgung von Behinderten mit Kraftfahrzeugen

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 72.90
  • BVerwG, 22.02.1967 - V C 131.66

    Bekleidungskosten - Erziehungsbeihilfe - Kein Anspruch für vergangenen Bedarf

  • BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 42.75

    Empfänger einer Pflegezulage - Erziehungsbeihilfe - Ausbildungskosten -

  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 50.70

    Antrag auf Berufsförderung - Anforderungen an den Antrag

  • BVerwG, 02.11.1993 - 5 C 25.91

    Anrechnung einer lastenausgleichsrechtlichen Pflegezulage auf eine begehrte Hilfe

  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 108.69

    Vererblichkeit von Ansprüchen auf Kriegsopferfürsorge

  • BVerwG, 24.05.1967 - V C 157.66

    Erholungsfürsorge trotz Überschreitens der Einkommensgrenze für

  • BVerwG, 24.05.1967 - V C 167.66

    Die Ausbildungszulage ist auf die Erziehungsbeihilfe nach dem Versorgungsgesetz

  • BVerwG, 07.04.1988 - 5 B 141.87

    Rechtsnatur der 'laufenden Beihilfen' in der Kriegsopferfürsorge

  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2011 - L 7 SO 3741/08
    Sie passt damit - ungeachtet ihres höchstpersönlichen Charakters - nicht auf Leistungen der vorliegenden Art, deren alleiniger Zweck darin besteht, nach dem Tode des Hilfesuchenden an denjenigen, der dem verstorbenen Berechtigten in einer Notlage geholfen hat und nicht zwingend ein Familienangehöriger sein muss, weitergereicht zu werden; der mit dieser Begründung überzeugend eine Sonderrechtsnachfolge für Sozialhilfeleistungen verneinenden Rechtsprechung des BVerwG (vgl. BVerwGE 58, 68, 70 ff.; BVerwGE 96, 18, 22 f.; Beschluss vom 25. November 1996 - 5 PKH 32/96 - (juris)) schließt sich der Senat deshalb nach eigener Prüfung auch für die hier erhobenen Ansprüche an.

    Ausnahmsweise kommt nach der Rechtsprechung des BVerwG eine Vererbung derartiger Ansprüche - ebenfalls unter dem Gesichtspunkt der Effektivität der Rechtsgewährung - dann in Betracht, wenn der Hilfesuchende zu Lebzeiten seinen Bedarf mithilfe eines im Vertrauen auf die spätere Leistungsbewilligung vorleistenden Dritten gedeckt hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 96, 18, 20 ff.; BVerwG Buchholz 436.7 § 27b BVG Nr. 16); dabei kann sich die Dritthilfe auch auf den Rechtsnachfolger beziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 1996 a.a.O.).

  • VG Aachen, 26.05.2015 - 2 K 16/13

    Kriegsopferfürsorge; Hilfe zur Pflege; ungedeckte Heimkosten; Erben;

    Darüber hinaus findet dieser gesetzliche Übergang von fälligen Sozialleistungsansprüchen beim Tode des Leistungsberechtigten außerhalb der gesetzlichen Erbfolge im Falle von Geldleistungen der Kriegsopferfürsorge ebenso wie von Leistungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) keine Anwendung, da es sich um Leistungen zur Deckung eines gegenwärtigen Bedarfs handelt, vgl. Beschluss vom 25. November 1996 - 5 PKH 32/96 -, juris unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur Sozialhilfe mit Urteil vom 5. Mai 1994 - 5 C 43/91 -, BVerwGE 96, 18 und juris, sowie bereits Urteile vom 10. Mai 1979 - 5 C 79/77 -, BVerwGE 58, 68 und vom 31. März 1977 - 5 C 42/75 -, BVerwGE 52, 201.

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht auch auf die Vererbbarkeit von - insoweit vergleichbaren - Ansprüchen im Bereich der Kriegsopferfürsorge übertragen, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1994 - 5 C 41/92 -, NVwZ-RR 1995, 676 und 25. November 1996 - 5 PKH 32/96 -, juris.

  • VG Aachen, 27.11.2007 - 2 K 1726/05
    Einen auf das Recht der Kriegsopferfürsorge gestützten Anspruchsübergang hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), vgl. Urteil vom 29. September 1994 - 5 C 41/92 -, NVwZ-RR 1995, 676 und Beschluss vom 25. November 1996 - 5 PKH 32/96 -, juris, unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung zu einem Anspruch auf Erziehungsbeihilfe, vgl. Urteil vom 11. November 1970 - 5 C 1008/69 -, BVerwGE 36, 252, für Fälle in den Blick genommen, in denen der noch bei dem Beschädigten entstandene Anspruch auf den Bedarf eines Angehörigen nicht mit dem Tode des Beschädigten erlischt, sondern auf eben jenen Angehörigen übergeht, wenn diesem im Bedarfsfall nach dem Tode des Beschädigten ein eigener Anspruch als Hinterbliebener zugestanden hätte.

    Eine Anwendung des § 56 Abs. 1 SGB I scheidet demnach auch für den Bereich der Kriegsopferfürsorgeleistungen aus, vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 25. November 1996 - 5 PKH 32/96 -, juris.

  • BVerwG, 14.08.2002 - 5 B 46.02

    Befangenheit eines Richters

    Daraus allein, dass das Gericht in der Streitsache eine andere Rechtsauffassung vertritt als der Kläger, lässt sich indes unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Befangenheit i.S. des § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 ZPO ableiten (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1997 - BVerwG 5 PKH 32.96 -).
  • VG Düsseldorf, 19.08.2016 - 21 K 4274/16

    Bewilligung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge; Übernahme von Kosten für die

    Auch die Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind auf die Deckung eines gegenwärtigen Bedarfs ausgerichtet und werden nicht für die Vergangenheit - nachträglich - gewährt, so die ständige Rechtsprechung vgl. beispielhaft vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1994 - 5 C 41/92 -, NVwZ-RR 1995, 676 und 25. November 1996 - 5 PKH 32/96 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 19.08.2016 - 21 K 3827/15

    Bewilligung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge in Form der Übernahme von

    Auch die Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind auf die Deckung eines gegenwärtigen Bedarfs ausgerichtet und werden nicht für die Vergangenheit - nachträglich - gewährt, so die ständige Rechtsprechung vgl. beispielhaft vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1994 - 5 C 41/92 -, NVwZ-RR 1995, 676 und 25. November 1996 - 5 PKH 32/96 -, juris.
  • OVG Hamburg, 06.10.1999 - 4 Bf 46/99

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts; Anwendung der Grundsätze über

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